Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung im Unternehmen Personen zu benennen. Damit diese ihre Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen sowie in Gefahrensituationen souverän und gelassen handeln können, müssen sie entsprechend geschult sein.
Die DV-Brandschutz Akademie bietet daher die Qualifizierung zum Evakuierungshelfer/in sowie regelmäßige Fortbildungen an.
Das umfasst natürlich auch eine entsprechende Erste-Hilfe-Schulung.
Kommt es in einem Betrieb zu einem Unfall und es entsteht z. B. ein Brand, müssen die Personen in den betroffenen Gebäuden schnell und sicher evakuiert werden. Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Beschäftigten sowie der Besucher/innen und Angestellten anderer Firmen auf dem Betriebsgelände.
Die notwendigen Kenntnisse vermittel die DV-Brandschutz Akademie mit einer entsprechenden Ausbildung. Evakuierungshelfer/innen erhalten in dieser Qualifizierung
eine Einführung in ihre Aufgaben.
Zu dem Aufgabenbereich gehört u.a.:
Evakuierungshelfer/innen lernen in der Schulung in Angst- oder Paniksituationen souverän und gelassen zu reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen.
Dazu gehört auch eine umfangreiche Erste-Hilfe-Schulung.
Die Evakuierungshelfer-Ausbildung erfolgt auf Basis des § 10 ArbSchG.
Danach hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen für die Evakuierung der Beschäftigten im Falle einer Gefahrenlage zu treffen.
Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Besucher oder externe Arbeitnehmer/innen auf dem Firmengelände durch entsprechende Personen und Maßnahmen gesichert werden.
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, hierfür Personen zu benennen, die das Gebäude bei Bedarf räumen.
Dabei richtet sich die Anzahl der vorgeschriebenen Evakuierungshelfer/innen nach der Zahl der Mitarbeitenden und nach den besonderen Gefahren im Unternehmen.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an der Ausbildung zum Evakuierungshelfer/innen sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss stellt die DV-Brandschutz Akademie eine Teilnahmebestätigung aus.
Der Abschluss ist solange gültig, bis es Bedarf für eine Wiederholungsschulung (§ 12 ArbSchG) gibt. Dies kann der Fall sein, wenn z. B. Veränderungen im Aufgabenbereich, die
Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie im Betrieb anstehen.