Nach dem Erhalt des Fachkundenachweis gemäß 209-093 zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person für HV-eigensichere Systeme in Fahrzeugen sind Sie berechtigt, an HV-Fahrzeugen Wartungs- und Reparaturarbeiten an konventionelle Fahrzeugbaugruppen durchzuführen.
Darüber hinaus dürfen Sie Bordnetz- sowie Karosseriestrukturarbeiten, jedoch nicht in der Nähe von HV-Komponenten und an solchen selbst, übernehmen.
Es handelt sich hier um den Hochvolt-Lehrgang Stufe 1 (1S).
Der Hochvolt-Lehrgang Stufe 2 (2S) werden in einem separaten Seminar angeboten.
Die Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang 2S ist erfolgreiche Teilnahme an der Untereisung Stufe 1S!
Eine KFZ-technische Ausbildung ist von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig.
Personen, die das Bedienen beherrschen sowie nichtelektrotechnische Arbeiten an HV-Fahrzeugen durchführen sollen.
BOS-Personal sollte mindestens 1S geschult sein!